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Allgemein

Befreiung von Zuzahlungen

Die Obergrenze der Zuzahlungen ist auf zwei Prozent des Jahreseinkommens - ein Prozent bei chronisch Kranken -
festgelegt. 

Deshalb sollten Sie im eigenen Interesse, alle Belege für Zuzahlungen (Arzneimittel, Hilfsmittel, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Krankenfahrten und anderen medizinischen Aufwendungen) sorgfältig sammeln und aufbewahren.

Erst wenn die Obergrenze überschritten ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung für das laufende Jahr beantragen.