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2010 © Taxi Wiese |
Allgemein
Befreiung von Zuzahlungen
Die Obergrenze der Zuzahlungen ist auf zwei Prozent des Jahreseinkommens -
ein Prozent bei chronisch Kranken -
festgelegt.
Deshalb sollten Sie im eigenen Interesse, alle Belege für Zuzahlungen
(Arzneimittel, Hilfsmittel, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte,
Krankenfahrten und anderen medizinischen Aufwendungen) sorgfältig sammeln
und aufbewahren.
Erst wenn die Obergrenze überschritten ist, können Sie bei Ihrer
Krankenkasse eine Befreiung für das laufende Jahr beantragen.
